Verwaltungsgerichtshof 91/13/0150

91/13/0150Supreme Administrative CourtAug 11, 1993

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Begünstigungstatbestand Kollegiengeldabgeltung Universitätsdozent Dozent

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.08.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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