Verwaltungsgerichtshof 91/13/0107

91/13/0107Supreme Administrative CourtOct 9, 1991

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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