Verwaltungsgerichtshof 91/12/0109

91/12/0109Supreme Administrative CourtJul 29, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0109

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.