Verwaltungsgerichtshof 91/12/0083

91/12/0083Supreme Administrative CourtOct 21, 1991

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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