Verwaltungsgerichtshof 91/12/0056

91/12/0056Supreme Administrative CourtApr 8, 1992

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund (Bundeskanzler) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und dem Bund (Bundesminister für Finanzen) Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.