Verwaltungsgerichtshof 91/11/0007

91/11/0007Supreme Administrative CourtJun 18, 1991

Regest

Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68 Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68 Allgemein (auch gemeinsame Rechtssätze mit AVG §68 Abs3 und Abs4)

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt, und es wird das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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