Verwaltungsgerichtshof 91/10/0150

91/10/0150Supreme Administrative CourtJun 3, 1996

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.06.1996

Spruch

Spruchpunkt II des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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