Verwaltungsgerichtshof 91/10/0133

91/10/0133Supreme Administrative CourtJun 15, 1992

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Ermessen Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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