Verwaltungsgerichtshof 91/10/0085

91/10/0085Supreme Administrative CourtDec 13, 1993

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Gegenschrift der XY-Apotheke Mag. B-KG, vertreten durch Dr. E, Rechtsanwalt in I, wird zurückgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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