Verwaltungsgerichtshof 91/09/0055

91/09/0055Supreme Administrative CourtOct 30, 1991

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei (Der Bund) hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei sowie das Kostenbegehren der belangten Behörde werden abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.