Verwaltungsgerichtshof 91/06/0207

91/06/0207Supreme Administrative CourtJul 2, 1992

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

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Verwaltungsgerichtshof 91/06/0207

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen von S 3.035,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der zweitmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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