Verwaltungsgerichtshof 91/06/0186

91/06/0186Supreme Administrative CourtJan 23, 1992

Regest

"zu einem anderen Bescheid"

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Übertretung nach § 53 Abs. 1 lit. a der Tiroler Bauordnung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Hinsichtlich der Übertretung nach § 53 Abs. 1 lit. f der Tiroler Bauordnung wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.