Verwaltungsgerichtshof 91/06/0140

91/06/0140Supreme Administrative CourtFeb 13, 1992

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.