Verwaltungsgerichtshof 91/06/0113

91/06/0113Supreme Administrative CourtSep 24, 1992

Regest

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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