Verwaltungsgerichtshof 91/06/0081

91/06/0081Supreme Administrative CourtSep 19, 1991

Regest

Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.