Verwaltungsgerichtshof 91/05/0175

91/05/0175Supreme Administrative CourtMar 17, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- sowie der erst- und zweitmitbeteiligten Partei zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.