Verwaltungsgerichtshof 91/05/0031

91/05/0031Supreme Administrative CourtJun 25, 1991

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und den Mitbeteiligten zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 10.330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.