Verwaltungsgerichtshof 91/04/0273

91/04/0273Supreme Administrative CourtFeb 25, 1992

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/04/0273

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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