Verwaltungsgerichtshof 91/04/0241

91/04/0241Supreme Administrative CourtOct 19, 1993

Regest

Formgebrechen behebbare Beilagen Gewerberecht Verbesserungsauftrag Ausschluß Verbesserungsauftrag Bejahung Berufungsverfahren Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/04/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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