Verwaltungsgerichtshof 91/03/0285

91/03/0285Supreme Administrative CourtFeb 26, 1992

Regest

Ermessen Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0285

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.