Verwaltungsgerichtshof 91/03/0061

91/03/0061Supreme Administrative CourtSep 18, 1991

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Beweismittel Urkunden Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Feststellen der Geschwindigkeit freie Beweiswürdigung Überschreiten der Geschwindigkeit

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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