Verwaltungsgerichtshof 91/02/0065

91/02/0065Supreme Administrative CourtOct 23, 1991

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Arzt

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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