Verwaltungsgerichtshof 91/02/0032

91/02/0032Supreme Administrative CourtSep 25, 1991

Regest

rechtswidrig gewonnener Beweis Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung Fragerecht Beweismittel Zeugenbeweis Ablehnung eines Beweismittels

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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