Verwaltungsgerichtshof 91/02/0002

91/02/0002Supreme Administrative CourtMay 15, 1991

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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