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90/19/0236•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0236
N gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 19. Februar 1990, Zl. Fr 148/89, betreffend Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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