projects
90/19/0222•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0222
90/19/0222Supreme Administrative CourtFeb 18, 1991
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.