Verwaltungsgerichtshof 90/19/0185

90/19/0185Supreme Administrative CourtJun 18, 1990

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Ausspruch über die Strafe und den Kostenersatz wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.