projects
90/19/0158•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0158
N gegen Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 17. Oktober 1989, Zl. IIId 370-36810/85, betreffend Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.