Verwaltungsgerichtshof 90/18/0207

90/18/0207Supreme Administrative CourtFeb 15, 1991

Regest

Formelle Voraussetzungen für die Zuerkennung des Aufwandersatzes Rechtzeitigkeit Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0207

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1991

Spruch

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer weitere Aufwendungen in der Höhe von S 240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.