Verwaltungsgerichtshof 90/18/0023

90/18/0023Supreme Administrative CourtJun 7, 1990

Regest

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2 freie Beweiswürdigung Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Mängelbehebung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung Fragerecht

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.