Verwaltungsgerichtshof 90/18/0013

90/18/0013Supreme Administrative CourtJun 7, 1990

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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