Verwaltungsgerichtshof 90/17/0318

90/17/0318Supreme Administrative CourtApr 29, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0318

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren an Stempelgebührenersatz wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.