Verwaltungsgerichtshof 90/17/0051

90/17/0051Supreme Administrative CourtSep 4, 1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 erheblich Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Rechtsfrage Tatfrage Erheblichkeit

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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