Verwaltungsgerichtshof 90/16/0032

90/16/0032Supreme Administrative CourtJun 20, 1990

Regest

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Verwaltungsgerichtshof 90/16/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der beantragten Höhe von 10.110 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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