Verwaltungsgerichtshof 90/15/0135

90/15/0135Supreme Administrative CourtJun 24, 1991

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Ermessen Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag freie Beweiswürdigung

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Verwaltungsgerichtshof 90/15/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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