Verwaltungsgerichtshof 90/14/0099

90/14/0099Supreme Administrative CourtJul 27, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.07.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren (Stempelgebühren) wird abgewiesen.

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