Verwaltungsgerichtshof 90/13/0043

90/13/0043Supreme Administrative CourtJan 30, 1991

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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