Verwaltungsgerichtshof 90/12/0286

90/12/0286Supreme Administrative CourtFeb 22, 1991

Regest

Dienstrecht Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0286

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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