Verwaltungsgerichtshof 90/12/0009

90/12/0009Supreme Administrative CourtMay 11, 1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Abspruches über den Anspruch auf Erschwerniszulage (§ 19a GG 1956) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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