Verwaltungsgerichtshof 90/10/0173

90/10/0173Supreme Administrative CourtSep 23, 1991

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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