Verwaltungsgerichtshof 90/10/0115

90/10/0115Supreme Administrative CourtJan 27, 1992

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.