Verwaltungsgerichtshof 90/10/0064

90/10/0064Supreme Administrative CourtJun 20, 1994

Regest

Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 13.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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