Verwaltungsgerichtshof 90/10/0033

90/10/0033Supreme Administrative CourtDec 21, 1992

Regest

Rechtsverletzung sonstige Fälle Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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