Verwaltungsgerichtshof 90/09/0006

90/09/0006Supreme Administrative CourtApr 5, 1990

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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