Verwaltungsgerichtshof 90/07/0047

90/07/0047Supreme Administrative CourtJan 28, 1992

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Parteistellung Parteienantrag Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Schriftsätze außerhalb der Beschwerde Säumnisbeschwerde Besondere Rechtsgebiete Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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