Verwaltungsgerichtshof 90/06/0144

90/06/0144Supreme Administrative CourtSep 26, 1991

Regest

Akteneinsicht

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben anteilig dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und den mitbeteiligten Parteien zu 2. bis 16. Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.600,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

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