Verwaltungsgerichtshof 90/06/0061

90/06/0061Supreme Administrative CourtSep 22, 1993

Regest

Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der Stadtgemeinde Kitzbühel Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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