Verwaltungsgerichtshof 90/05/0173

90/05/0173Supreme Administrative CourtFeb 19, 1991

Regest

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.350,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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