Verwaltungsgerichtshof 90/05/0113

90/05/0113Supreme Administrative CourtNov 24, 1992

Regest

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Verwaltungsgerichtshof 90/05/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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