Verwaltungsgerichtshof 90/03/0265

90/03/0265Supreme Administrative CourtFeb 13, 1991

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0265

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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